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Wie sind Werbegeschenke steuerlich absetzbar?

Werbeartikel und steuerliche Absetzbarkeit:

Wikipedia (ohne Gewähr): die steuerliche Absetzbarkeit der Werbeartikel liegt bei 35,‒ Euro pro Jahr und Empfänger für den Netto-Kaufpreis des Artikels und für einen Werbeaufdruck und die Umverpackung ‒ jedoch ohne Verpackungs- und Versandkosten. Höherwertige Werbeartikel können steuerlich nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Buchhaltung muss die Werbeartikel-Empfänger namentlich auflisten, um eine Kontrolle der 35,‒ Euro Grenze zu ermöglichen. Dies entfällt für wertgeringe klassische Streuartikel wie beispielsweise Kugelschreiber. Wie eine Prämie als Zugabe angebotenen Werbeartikel sind von der 35,‒ Euro Grenze nicht betroffen. Beispielsweise der USB-Stick in Bierflaschenform Onpack im Bierkasten.

 

>> Zu den USB-Sticks

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Sicherlich können Werbegeschenke steuerlich abgesetzt werden, doch in welcher Höhe dies geschieht, wird vielleicht nicht jeder Firmeninhaber unbedingt auf Anhieb wissen. Ein Unternehmer ist natürlich auch stets darauf bedacht, seine Ausgaben nicht allzu hoch zu gestalten. Nun hat man als Geschäftsinhaber natürlich eine Reihe an Möglichkeiten, nicht nur die Kosten gering zu halten, sondern zum Beispiel auch die Ausgaben für Werbegeschenke steuerlich abzusetzen. Was aber bedeutet das eigentlich im Klartext? Nehmen wir einmal an, der Unternehmer vergibt mehrmals im Jahr an seine Kunden als Zeichen des Danks oder auch als Werbeaktion kleine Präsente. Natürlich bekommt er diese kleinen Geschenke nicht einfach so geschenkt, er wird sie über einem Werbeversandhandel beziehen und somit hier sicherlich nicht wenig Geld ausgeben. Anhand des Einkommensteuergesetzes ist letztlich genau geregelt, in welcher Höhe der Unternehmer die Werbegeschenke steuerlich absetzen kann. Die Summe dessen, was der Unternehmer pro Jahr und pro Kunde ausgibt, darf die 35,‒ Euro Grenze nicht übersteigen. Sollte er als Unternehmer mehr Geld für die Werbegeschenke aufwenden, so wird eine steuerliche Absetzung hier wohl nicht mehr möglich sein. Ein Existenzgründer, der sich gerade erst durch die Welt der vielen verschiedenen Steuern durchkämpft, wird wohl vermutlich noch gar nicht genau wissen, wie sich das überhaupt mit den ganzen Steuern verhält. Dieser sollte in jedem Fall einen Steuerberater befragen, wenn es darum geht, die Werbegeschenke steuerlich abzusetzen. Überhaupt sollte man sich mit einem Steuerberater über das Thema Steuern unterhalten. Schließlich möchte man als Unternehmer ja möglichst keine Fehler machen, schon gar nicht in steuerlicher Hinsicht, denn das könnte mitunter schwer wiegende Folgen haben.